Eishockeyclub Tigers Paternion

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5:0 Sieg gegen Ledenitzen

Der EC Tigers Paternion gewinnt das Heimspiel im Abstiegs Play Off gegen DSG Ledenitzen, nach zwei gespielten Drittel mit 5:0 (2:0,3:0,0:0). Tore für Paternion: Rauter Hansi 2, Kampitsch Andi, Köfeler Gerhard, Müller Heinzi.

Bei einsetzenden Schneefall waren die Tigers dem DSG Ledenitzen klar überlegen. Dem 1:0 durch Rauter Hansi folgte ein weiterer Treffer der Tigers, der wegen hohen Stock nicht gegeben wurde. Die drückende Überlegenheit der Tigers machte sich aber noch im ersten Drittel bezahlt. Rauter Hansi erzielte kurz vor der Drittel Pause seinen zweiten Treffer, und führte die Tiger zu einer 2:0 Führung in die erste Pause. Im zweiten Abschnitt wurde der Schneefall etwas stärker, und auch die Tigers wurden noch stärker. Kampitsch Andi, Köfeler Gerhard und Müller Heinzi, mit einen sehenswerten One Timer erspielten sich eine komfortable 5:0 Führung. Der DSG sichtlich überfordert mit dem Schnee, und den hungrigen Tigern, konzentrierte sich mit sinnlosen Strafen zu sehr auf die Strafbank. In einer kleinen Keilerei zog der DSG Ledenitzen gegen unseren Ortner „Russ“ Sandro dann auch noch den kürzeren, und hatte genug, von der Partie.

Die Spieler des DSG Ledenitzen kamen nach der zweiten Drittel Pause, nicht mehr zurück auf das Eis, und die Schiedsrichter brachen darauf hin die Partie beim Stand von 5:0 für unsere Tiger ab.

NACHTRAG !

schwerwiegende Folgen für die DSG Ledenitzen:

Betrifft:          Meisterschaftsspiel Kärntnerliga Mitte EC Tigers Paternion vs. DSG Ledenitzen–Faaker See, vom 11.2.2013 in Paternion, §42 D.O. Verschulden eines Spielabbruches

Straferkenntnis:

 

Der Referent für das Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungswesen des KEHV verhängt wegen § 42 D.O. „Verschulden eines Spielabbruches“ über Ihren Verein folgende Strafen:

 

 

  1. Strafe für den Verein:       € 500,– plus € 320,– das ist die bedingte Vereinsstrafe aus dem Erkenntnis des Berufungssenates vom 21.1.2013.( da ist scheinbar noch etwas vorgefallen !!!)

 

  1. Strafbeglaubigung:          5:0 für EC Tigers Paternion (die Torschützen behalten ihre Punkte, alle ausgesprochenen Strafen bleiben in der Statistik)

 

  1. Funktionärsenthebung:  für Hr. KAZIANKA Simon 2 Monate unbedingt (Mindeststrafe) ab Zustellung dieses Erkenntnisses

 

 

D.O. § 42 Verschulden eines Spielabbruches

 

Dieses Vergehens macht sich schuldig,

 

a)    wer als Funktionär durch Aufforderung das unberechtigte Abtreten seiner Mannschaft bewirkt oder durch sein Verhalten den Abbruch eines Spieles verursacht;

b)    ein Verein, dessen Mannschaft unberechtigt abtritt;

c)    ein Verein, aus dessen Verschulden ein Spiel abgebrochen wird;

d)    ein Spieler, der durch sein Verhalten den Abbruch eines Spieles verursacht oder das unberechtigte Abtreten seiner Mannschaft bewirkt.

 

Strafe für        Spieler: Sperre 3 Pflichtspiele bis auf Lebenszeit

Funktionäre:             Enthebung 2 Monate bis auf Lebenszeit

Verein: Strafsätze wie § 32 D.O., ev. Platzsperre für 1 bis 10 Pflichtspiele Strafbeglaubigung

Begründung:

 

Aus dem Spiel – und Schiribericht, sowie telefonischer Rücksprache mit dem Referee betreffend das obige Spiel vom 11.2.2013 ergibt sich, dass Ihr Verein den Spielabbruch verschuldet hat.  Beim Spielstand von 5:0 für EC Paternion trat Ihre Mannschaft nach dem absolvierten zweiten Spieldrittel mit Argumentation Schneefall ab.

 

Gemäß der überzeugten Einschätzung beider Schiedsrichter, die das Eis als regulär bespielbar erachteten, wird somit Ihr Abtreten lt. § 42 a) D.O. als unberechtigt erachtet.

 

Überdies ist es auf Freiplätzen im Eishockeysport selbst bei widrigen Witterungs-verhältnissen, wie auch bei Schneefall, ohne weiteres möglich und auch Usus ein Spiel seitens der Referees sogar mehrfach zu unterbrechen, um Eisreinigungen durchführen zu lassen.  Insbesondere die Tatsache, dass sogar eine Eismaschine in Paternion am Eisplatz vorhanden ist, erleichtert bzw. verkürzt derlei Eisbereitungen erheblich.

 

Seitens des MOBA Referates kann aufgrund wiederholter Vorkommnisse von der DSG Ledenitzen-Faaker See in der laufenden Saison 2012/13 nicht mit der Mindestsperre bei unberechtigtem Abtreten das Auslangen gefunden werden.

 

Durch dieses Verhalten, hat Ihr Verein bzw. verantwortlicher Vereinfunktionär lt. Spielbericht gegen die aus dem Spruch ersichtliche Verbandsvorschrift verstoßen, erwies sich die verhängte Strafe als schuldangemessen und war spruchgemäß zu entscheiden.

Mit sportlichem Gruß,

Tony Haas,

KEHV MOBA-Referat

 

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